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V. Investitionen von NPCs

Über die antürliche Bevölkerungsentwicklung und mit den normalen Werbeaktionen kommen nur durchschnittliche Menschen ins Land. Neue Unternehmen mit zusätzlichen Investitionen wird es nur dann geben, wenn entweder die Spielfiguren das Geld dafür selbst aufbringen, sich bei der Anwerbung besondere Mühe geben und jemanden geziehlt herholen oder es aus Sicht des Spielleiters einen ganz bestimmten Grund dafür gibt.

Als Basis für das Anwerben kleinerer Handwerksbetriebe werden die Regeln für normale Siedler genommen. Es wird mit 1d8 gewürfelt, wie viele Personen angeworben werden. Wie viel diese 1d8 Personen investieren, hängt dann von den Werbungskosten ab. Für jeweils 1000 GS Investitionen, die solcherart angeworbene Personen machen sollen, muss man den Werbebetrag von normalerweise 150 GS vedoppeln; 300 GS für 1000 GS Investitionen, 600 GS für 2000 GS, 1200 GS für 3000 GS usw.

Damit wird bei etwa 3000 GS Investitione eine Grenze erreicht, bei der es für einen Spielercharakter finanziell sinnvoller ist, selbst einen Betrieb aufzubauen anstatt jemanden anzuwerben. Große Betriebe (z.B. eine Eisenmine für 15.000 GS sollen auf diese Weise auch nicht ins Land geholt werden. Eine derartige Neugründung sollte immer explizit als Ereignis aufgeführt und der Investor als besonderer NPC eingeführt werden. Denn wer hier investiert, der wird auch eigene Interessen haben und diese gegenüber den Lords vertreten. Auch macht es Sinn, aus so einer Neugründung ein eigenes Abenteuer oder zumindest einen Nebenplott in einem solchen zu machen.

Regeltechnisch behandeln wir die Betriebe von PC unc NPC gleich. Wir legen fest, was jemand baut und wieviel er anlegt (zum Beispiel 15000 GS für ein Eisenbergwerk). Den Gewinn dieser Betriebe würfeln wir nach den gleichen Regeln wie bei PC.

  1. Das Würfelergebnis sagt etwas über die Entwicklung der Gegend aus. Ein NPC, der drei Jahre lang nur Verlust macht, gibt auf und geht. Jemand, der große Gewinne macht, investiert weiter und holt vielleicht zusätzliche Arbeiter ins Land.

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  3. Die Gewinne ergeben zusätzliche Steuereinnahmen. Ein dem Steuersatz entsprechender Anteil des erwürfelten Betrags geht als Steuern an die Lords (auch bei "Firmen" von Spielerfiguren). Ob diese das Geld als zusätzliche private Einnahme betrachten oder es an den Ort zurückgeben, ist dann deren Sache.

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Letzte Aktualisierung: 28.7.2000