Inhalt Startseite Index
<<  Anfang <  Zurück Weiter  >

I. Lebenshaltung

Generell wird hier von grundsätzlichen Lebenshaltungskosten ausgegangen, die sich aus der Erfahrungsstufe des Charakters ergeben. Hierbei geht ein, daß nicht nur die Kosten für die minimalen Aufwendungen für Lebensmittel und Unterkunft für den Lebensunterhalt erforderlich sind, sondern sich auch aus der Stufe eines Charakters bestimmte Aufwendungen ergeben: Da allerdings keinem Charakter vorgeschrieben werden kann, welche Ausgaben er hat, bzw. es auch vorkommen kann, daß er nicht genügend Geldmittel hat, um seinen Lebensunterhalt zu bestreiten, kann/muß ein Charakter die Umstände berücksichtigen, in denen er lebt:

Die Basiskosten ergeben sich zu:

Minimum 4 GS / Monat
Ärmlich 4 + Stufe* 2 GS/Monat
Standart 4 + Stufe* 4 GS/Monat
Wohlhabend 8 + Stufe* 8 GS/Monat
Aufwendig 16 + Stufe* 16 GS/Monat
Reich 40 + Stufe* 40 GS/Monat
Extravagant 80 + Stufe* 80 GS/Monat

Diese Basiskosten werden durch die Umgebung modifiziert, in der der Charakter lebt:

Ländlich Siedlungen < 300 Einw. 75 %
Dorf 300 - 1.000 Einw. 100 %
Stadt 1.000 - 5.000 Einw. 125 %
Großstadt Städte > 10.000 Einw. 150 %

Des weiteren beeinflußt die Wohngegend die Wohnkosten. Unter Umständen kann ein Charakter bestimmte maximale und minimale Vorgaben erhalten (im Armenviertel nicht besser als "Ärmlich", Im Innenbereich Kristophans minimal 1.5 * "Aufwendig")

Einem Charakter entstehen durch seine Lebensumstände folgende Vor- und Nachteile:

Minimum Der Charakter erwirbt sich einen sehr schlechte Ruf. Dies hat zur Folge, daß er keine Henchmen/Followers anzieht, selbst wenn er einen Stronghold besitzt. Des weiteren werden dem Charakter keine Aufträge angetragen. Dieser schlechte Ruf bleibt dem Charakter für mindestens 2x die Zeit erhalten, die er am Existenzminimum gelebt hat. 

Sollte der Charakter einen Stronghold besitzen, genügen diese Ausgaben nicht, diesen zu unterhalten. 

Bekanntheitsgrad : 

  • Siedlung/Viertel, in der ein Charakter lebt: 80+ Stufe%
  • Umkreis von Stufe Meilen: Stufe%
  • Ärmlich Der Charakter erwirbt sich einen schlechte Ruf. Dies hat zur Folge, daß er nur 25% der Henchmen/Followers anzieht, selbst wenn er einen Stronghold unterhält. Dieser schlechte Ruf bleibt dem Charakter für mindestens ½ mal die Zeit erhalten, die er ärmlich gelebt hat. 

    Sollte der Charakter einen Stronghold besitzen, genügen diese Ausgaben, diesen notdürftig zu unterhalten. 

    Bekanntheitsgrad: 

  • Siedlung/Viertel, in der ein Charakter lebt: 30+ Stufe*2%
  • Umkreis von Stufe Meilen: Stufe*2%
  • Standart schließt Kosten für einfache Diensten ein (Wäscherin, Boten, Bäder, a.s.o.) 

    Der Charakter zieht nur 75% möglicher Henchman/Followers an (von einem Herrn erwartet man etwas mehr als nur Standard). 

    Ein Charakter ab Stufe 5 erhält Einladungen zu Veranstaltungen in der Siedlung und deren Umgebung. 

    Diese Ausgaben genügen, einen Stronghold zu unterhalten. 

    Bekanntheitsgrad: 

  • Siedlung/Viertel, in der ein Charakter lebt: 30+ Stufe*5%
  • Umkreis von Stufe Meilen: Stufe*5%
  • Wohlhabend Diener, Hauswirtschafterin, Bewirtung von Gästen 

    Der Charakter ist gern gesehener Besucher auf allen Veranstaltungen der "Gesellschaft". 

    Bekanntheitsgrad: 

  • Siedlung/Viertel, in der ein Charakter lebt: 30+ Stufe*5%
  • Umkreis von Stufe Meilen: 20+Stufe*5%
  • Aufwendig Unterhaltung eines "großen" Strongholds/Herrschaftshaus mit Dienerschaft und Bewirtschaftung, Almosen, Feste 

    Der Besuch/das Fernbleiben diese Charakters bei einer Veranstaltung wird von der Gesellschaft beachtet. Second Choice durch den Spieler für Henchman und Followers. 

    Bekanntheitsgrad: 

  • Siedlung/Viertel, in der ein Charakter lebt: 50+ Stufe*5%
  • Umkreis von 3*Stufe Meilen: 20+Stufe*5%
  • Reich beinhaltet zusätzlich Freigebigkeit, Sängerwettstreite, Bälle 

    Der Charakter hat Zugang zu den Kreisen der gehobenen Gesellschaft (z.B. Adelshäuser, Senatoren a.s.o) 

    Second Choice durch den Spieler für Henchman und Followers. Außerdem zieht der Charakter 25% mehr Anhänger an. 

    Bekanntheitsgrad: 

  • Stadt/Kreis, in der ein Charakter lebt: 60+ Stufe*5%
  • Umkreis von 5*Stufe Meilen: 50+Stufe*5%
  • Extravagant Ein Hofstaat. 

    Der Charakter gilt als Trendsetter. Er hat Zugang zu den höchsten Kreisen der Gesellschaft (z.B. Königshäuser) 

    Second Choice durch den Spieler für Henchman und Followers. Außerdem zieht der Charakter 50% mehr Anhänger an. 

    Bekanntheitsgrad: 

  • Stadt/Kreis, in der ein Charakter lebt: 70+ Stufe*5%
  • Umkreis von 10*Stufe Meilen: 50+Stufe*5%
  • Alle Vorteile werden erst nach 12 Monaten wirksam. Sollte ein Charakter auf einen geringeren Lebensstandard von mindestens "Standart" zurückfallen, bleibt sein Bekanntheitsgrad für ¼ der Zeit erhalten, in der er gesteigerte Aufwendungen hatte.

    Druiden/Waldläufer, sofern sie in der Natur leben, haben keine Unterhaltskosten, da sie die für notwendigen Bedürfnisse erforderlichen Geldmittel leicht durch Jagd/Kräuterkunde erwirtschaften können. Leben sie in einer Siedlung bzw. unterhalten sie einen Stronghold, so bestimmen sich ihre Lebenshaltungskosten genau wie die von anderen Charakteren. Dies gilt insbesondere, wenn Bedienstete/Angestellte unterhalten werden müssen.

    Bei Lords eines Orts hat die Art der Lebenshaltung Einfluß auf die Bevölkerungsentwicklung und die Zusammensetzung der Bevölkerung. Lords müssen, um von der Bevölkerung anerkannt zu werden, mindestens den Lebensstandard "Wohlhabend" halten. Ansonsten verlieren sie ihre Autorität, sofern sie diese nicht durch andere Maßnahmen aufrecht erhalten (Militarismus, Theokratie, a.s.o.).

    Hat ein Charakter Familie, erhöhen sich für ihn die Lebenshaltungskosten. Da für ein Familienmitglied nur noch die Grundkosten (Essen, Kleidung, etc) hinzukommen, muß nur (Stufe des PC 'Ärmlich') aufgebracht werden. Handelt es sich um NPC höherer Stufe, die ihre Fertigkeiten behalten sollen, muß der zu zahlende Betrag außerdem mindestens (Stufe des NSC 'Lebensstandard') betragen.


    <  Zurück Seitenanfang Weiter  >
     
    Letzte Aktualisierung: 21.11.1999