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1. Bestimmung des Einkommens pro Person
Als durchschnittliches Einkommen gelten 72 Goldstücke pro Person
und Jahr = 6 GS im Monat. Das Einkommen kann um +/- 10 Goldstücke
schwanken. Auch die Streuung der Einkommen ist an eine Gaußkurve
angenähert.
2. Steuereinahmen
Die Steuereinnahmen E für eine Person berechnen sich aus dem Einkommen
E' und dem Steuersatz S (S in Prozent):
3. Ausgaben für die Gemeinde
Die Ausgaben, die eine Gemeinde tätigen muß, setzen wir
fix mit 14 GS pro Person und Jahr an:
A = 14
Dieser Wert ist so gewählt, daß sich in einem durchschnittlichen
Jahr die Ausgaben des Ortes mit einem Steuersatz von 20 Prozent abdecken
lassen und ein kleiner Überschuß verbleibt.
4. Einkünfte für die Lords
In Abhängigkeit der Zahl der Einwohner Ew des Ortes berechnet
sich der Gewinn für die Lords dann wie folgt:
Es gilt jeweils die geringste Einwohnerzahl des Jahres.
Hinzu kommen die Steuereinnahmen aus eventuellen Investitionen. Es steht den Lords natürlich frei, für Gewerbebetriebe eigene Steuersätze festzulegen.
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