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III. Steuern

Lords können in ihrem Machtbereich Steuern erheben. Diese dienen dazu, die Infrastruktur der jeweiligen Orte aufrecht zu erhalten. Überschüsse können sich die Lords gutschreiben, als Rücklage für schlechtere Zeiten der Gemeinde überlassen oder auch investieren.

1. Bestimmung des Einkommens pro Person
Als durchschnittliches Einkommen gelten 72 Goldstücke pro Person und Jahr = 6 GS im Monat. Das Einkommen kann um +/- 10 Goldstücke schwanken. Auch die Streuung der Einkommen ist an eine Gaußkurve angenähert.
 Formel

2. Steuereinahmen
Die Steuereinnahmen E für eine Person berechnen sich aus dem Einkommen E' und dem Steuersatz S (S in Prozent):
 Formel

3. Ausgaben für die Gemeinde
Die Ausgaben, die eine Gemeinde tätigen muß, setzen wir fix mit 14 GS pro Person und Jahr an:
           A = 14
Dieser Wert ist so gewählt, daß sich in einem durchschnittlichen Jahr die Ausgaben des Ortes mit einem Steuersatz von 20 Prozent abdecken lassen und ein kleiner Überschuß verbleibt.

4. Einkünfte für die Lords
In Abhängigkeit der Zahl der Einwohner Ew des Ortes berechnet sich der Gewinn für die Lords dann wie folgt:
 Formel
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Es gilt jeweils die geringste Einwohnerzahl des Jahres.

Hinzu kommen die Steuereinnahmen aus eventuellen Investitionen. Es steht den Lords natürlich frei, für Gewerbebetriebe eigene Steuersätze festzulegen.


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Letzte Aktualisierung: 17.11.1999